Kulturprogramm in Lauchhau-Lauchäcker

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Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 672/2003
Stuttgart,
01.07.2003



Kindertagesstätte Meluner Straße 41 - Betriebsträgerschaft



Beschlußvorlage

Vorlage an
    zur
Sitzungsart Sitzungstermin
Jugendhilfeausschuß
Sozialausschuß
Verwaltungsausschuß
Beratung
Beschlußfassung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
14.07.2003
14.07.2003
16.07.2003



Beschlußantrag:
    1. Die Betriebsträgerschaft für die 6-gruppige Kindertageseinrichtung Melunerstr. 41, 70569 Stuttgart, wird dem "Verein Kind e.V." übertragen.

    2. Die städtische Förderung für diese Einrichtung erfolgt über tatsächlich belegte Plätze.

    3. Die zusätzlich geplante 4-gruppige Kindertageseinrichtung (s. GRDrs 494/2003) für das Wohngebiet Lauchäcker/Lauchhau wird in städtischer Trägerschaft geführt.

    4. Zukünftig ist vorgesehen, dass der Gemeinderat bei allen Neubauten frühzeitig über die Betriebsträgerschaft der jeweiligen Kindertageseinrichtung auf der Grundlage eines Interessensbekundungsverfahrens entscheidet.


Begründung:



Zu den Beschlussanträgen 1 und 2:

Die Betriebsträgerschaft für die damals noch 4-gruppig geplante Einrichtung Melunerstr. 41 wurde im Januar 2002 europaweit ausgeschrieben. Auf diese Ausschreibung gingen zwei Angebote ein:
ein Angebot von Kind e.V. sowie ein Angebot des städtischen Trägers, das aber aus rechtlichen Gründen nicht gewertet werden konnte.

Nachdem der Gemeinderat am 15.5.2002 beschlossen hatte, anstelle des in der Melunerstr. 41 ursprünglich geplanten Jugendtreffs in diesem Gebäude zwei zusätzliche Kinderbetreuungsgruppen einzurichten, wurde die Ausschreibung aufgrund wesentlicher Änderungen der Grundlagen am 4.6.2002 aufgehoben. Kind e.V. hat sein Angebot auch nach Aufhebung der Ausschreibung weiter aufrecht erhalten.

Die Verwaltung schlägt vor, dem Verein Kind e.V. auch ohne weitere Ausschreibung die Betriebsträgerschaft für die 6-gruppige Einrichtung Melunerstr. 41, die Ende 2003 eröffnet wird, zu übertragen. Einerseits gingen auf die erste Ausschreibung im Jahr 2002 außer von Kind e.V. keine weiteren wertbaren Angebote ein. Andererseits hat der Verein Kind e.V. als erster Träger der Stadt im Rahmen seines Angebots eine Finanzierung über belegte Plätze vorgeschlagen.

Die inhaltlichen Rahmenbedingungen (s. Anlage 1) für einen Betriebsführungsvertrag mit Kind e.V. für die Melunerstr. 41 sind verhandelt. Die Verhandlungen über die Höhe der Förderung pro Platz sind noch nicht abgeschlossen. Mittel für die Betriebsführung der 6-gruppigen Einrichtung sind auf der Berechnungsbasis einer städtischen Trägerschaft im Haushalt des Jugendamtes vorhanden. Es ist davon auszugehen, dass diese nicht voll ausgeschöpft werden. Sobald die Vertragsverhandlungen abgeschlossen sind, wird das Ergebnis dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.

Zum Beschlussantrag 3:

Mit Blick auf eine gewisse Trägerpluralität und eine frühzeitige Konzeptionsentwicklung durch den späteren Träger schlägt die Verwaltung vor, schon heute festzulegen, dass die zusätzlich geplante 4-gruppige Kindertageseinrichtung im Gebiet Lauchäcker/Lauchau dem städtischen Träger übertragen wird.

Zum Beschlussantrag 4:

Die Trägervielfalt bei Kindertagesbetreuungseinrichtungen hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Aus diesem Grund hält die Verwaltung das langjährig geübte Verfahren, bei neuen Kindertageseinrichtungen nur die Kirchen anzufragen, ob sie ein Interesse an der Übernahme der Betriebsträgerschaft haben, nicht mehr für zeitgemäß. Gleichzeitig scheint aus derzeitiger Sicht ein europaweites Ausschreibungsverfahren, mit dem ein erheblicher Aufwand verbunden ist, weder rechtlich zwingend noch inhaltlich sinnvoll. Daher plant die Verwaltung, bei neuen Einrichtungen in Zukunft auf der Basis eines Interessensbekundungsverfahrens ("Berliner Modell") möglichst frühzeitig eine Entscheidung über die jeweilige Betriebsträgerschaft durch den Gemeinderat herbeizuführen. Die konkrete Durchführung des Interessensbekundungsverfahrens wird derzeit erarbeitet und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden.

Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1: Inhaltliche Rahmenbedingungen


Anlage 1

Rahmenbedingungen für Übernahme der Betriebsträgerschaft Meluner Str. 41

Grundsätzliches
Der Träger
  • verpflichtet sich im Rahmen seines Angebots und seiner Arbeit, gemeinsam mit den übrigen sozialen Einrichtungen dazu beizutragen, das bestehende Wohngebiet – Lauchhau – und das neue Wohngebiet - Lauchäcker – miteinander zu verknüpfen,
  • kooperiert eng mit den bereits bestehenden Einrichtungen und Angeboten und nimmt an den jeweiligen Gremien teil,
  • entwickelt sein Platzangebot entsprechend des von der Jugendhilfeplanung des Jugendamts festgestellten Bedarfs des Stadtteils,
  • nimmt am Vormerk-, Anmeldelisten- und Wartelistenabgleichverfahren teil.

Betreuungsangebot
  • 4 altersgemischte Ganztagesgruppen für 0 - 6-Jährige
  • 2 Gruppen mit veränderten Öffnungszeiten für 0 - 6-Jährige
  • Max. 23 Schließtage pro Jahr

Belegung
Die Belegung der Einrichtung erfolgt bedarfsgerecht unter Einhaltung folgender Kriterien:
  • Die Einrichtung nimmt Kinder aus den Wohngebieten Lauchäcker und Lauchau auf.
  • Bei der Platzbelegung haben Kinder mit Rechtsanspruch Vorrang, außer es kommt im GTE-Bereich zu einer Unterbelegung bei den 0 - 3-Jährigen.
  • Die Aufnahme der Kinder wird in enger Zusammenarbeit mit den vor Ort bestehenden Einrichtungen vorgenommen.
  • Sofern bei Eltern aus der bestehenden städtischen Einrichtung Im Lauchhau 5 (Pavillon) der Wunsch besteht, in die neue Einrichtung Meluner Str. 41 zu wechseln, sind deren Kinder aufzunehmen.
  • Es wird keine über die bei städtischen Einrichtung übliche Elternarbeit erwartet.

Gebühren
  • Es werden städtische Gebühren erhoben.
  • Weitere Gebühren oder regelmäßige Beiträge für alle Kinder werden nicht erhoben.
  • Ein Beitrag für zusätzliche Verpflegung als Voraussetzung für eine Aufnahme ist ausgeschlossen.
  • Wird eine zusätzliche Verpflegung gewährt, ist sie allen Kindern anzubieten.


Förderung
  • Förderung pro belegter Platz
  • Das beschäftigte Personal muss mindestens dem Umfang der Betriebserlaubnis entsprechen.
  • Die tatsächliche Fördersumme pro belegter Platz ist noch nicht abschließend verhandelt.

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