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Landeshauptstadt
Stuttgart Referat Soziales/Jugend und
Gesundheit Gz: SJG |
GRDrs 672/2003 |
Kindertagesstätte Meluner Straße 41 -
Betriebsträgerschaft
Beschlußvorlage
Vorlage an |
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Sitzungsart |
Sitzungstermin |
Jugendhilfeausschuß Sozialausschuß Verwaltungsausschuß |
Beratung Beschlußfassung Beschlußfassung |
öffentlich
öffentlich öffentlich |
14.07.2003 14.07.2003 16.07.2003 |
Beschlußantrag:
1. Die Betriebsträgerschaft für die 6-gruppige
Kindertageseinrichtung Melunerstr. 41, 70569 Stuttgart, wird dem "Verein Kind
e.V." übertragen.
2. Die städtische
Förderung für diese Einrichtung erfolgt über tatsächlich belegte
Plätze.
3. Die zusätzlich geplante
4-gruppige Kindertageseinrichtung (s. GRDrs 494/2003) für das Wohngebiet
Lauchäcker/Lauchhau wird in städtischer Trägerschaft geführt.
4.
Zukünftig ist vorgesehen, dass der Gemeinderat bei
allen Neubauten frühzeitig über die Betriebsträgerschaft der jeweiligen
Kindertageseinrichtung auf der Grundlage eines Interessensbekundungsverfahrens
entscheidet.
Begründung:
Zu den Beschlussanträgen 1
und 2:
Die Betriebsträgerschaft für
die damals noch 4-gruppig geplante Einrichtung Melunerstr. 41 wurde im Januar
2002 europaweit ausgeschrieben. Auf diese Ausschreibung gingen zwei Angebote
ein: ein Angebot von Kind e.V. sowie ein
Angebot des städtischen Trägers, das aber aus rechtlichen Gründen nicht gewertet
werden konnte.
Nachdem der Gemeinderat am
15.5.2002 beschlossen hatte, anstelle des in der Melunerstr. 41 ursprünglich
geplanten Jugendtreffs in diesem Gebäude zwei zusätzliche
Kinderbetreuungsgruppen einzurichten, wurde die Ausschreibung aufgrund
wesentlicher Änderungen der Grundlagen am 4.6.2002 aufgehoben. Kind e.V. hat
sein Angebot auch nach Aufhebung der Ausschreibung weiter aufrecht
erhalten.
Die Verwaltung schlägt vor, dem
Verein Kind e.V. auch ohne weitere Ausschreibung die Betriebsträgerschaft für
die 6-gruppige Einrichtung Melunerstr. 41, die Ende 2003 eröffnet wird, zu
übertragen. Einerseits gingen auf die erste Ausschreibung im Jahr 2002 außer von
Kind e.V. keine weiteren wertbaren Angebote ein. Andererseits hat der Verein
Kind e.V. als erster Träger der Stadt im Rahmen seines Angebots eine
Finanzierung über belegte Plätze vorgeschlagen.
Die inhaltlichen Rahmenbedingungen (s. Anlage 1) für einen
Betriebsführungsvertrag mit Kind e.V. für die Melunerstr. 41 sind verhandelt.
Die Verhandlungen über die Höhe der Förderung pro Platz sind noch nicht
abgeschlossen. Mittel für die Betriebsführung der 6-gruppigen Einrichtung sind
auf der Berechnungsbasis einer städtischen Trägerschaft im Haushalt des
Jugendamtes vorhanden. Es ist davon auszugehen, dass diese nicht voll
ausgeschöpft werden. Sobald die Vertragsverhandlungen abgeschlossen sind, wird
das Ergebnis dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.
Zum Beschlussantrag 3:
Mit Blick auf eine gewisse Trägerpluralität und eine frühzeitige
Konzeptionsentwicklung durch den späteren Träger schlägt die Verwaltung vor,
schon heute festzulegen, dass die zusätzlich geplante 4-gruppige
Kindertageseinrichtung im Gebiet Lauchäcker/Lauchau dem städtischen Träger
übertragen wird.
Zum Beschlussantrag
4:
Die Trägervielfalt bei
Kindertagesbetreuungseinrichtungen hat in den letzten Jahren deutlich
zugenommen. Aus diesem Grund hält die Verwaltung das langjährig geübte
Verfahren, bei neuen Kindertageseinrichtungen nur die Kirchen anzufragen, ob sie
ein Interesse an der Übernahme der Betriebsträgerschaft haben, nicht mehr für
zeitgemäß. Gleichzeitig scheint aus derzeitiger Sicht ein europaweites
Ausschreibungsverfahren, mit dem ein erheblicher Aufwand verbunden ist, weder
rechtlich zwingend noch inhaltlich sinnvoll. Daher plant die Verwaltung, bei
neuen Einrichtungen in Zukunft auf der Basis eines
Interessensbekundungsverfahrens ("Berliner Modell") möglichst frühzeitig eine
Entscheidung über die jeweilige Betriebsträgerschaft durch den Gemeinderat
herbeizuführen. Die konkrete Durchführung des Interessensbekundungsverfahrens
wird derzeit erarbeitet und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt
werden.
Gabriele
Müller-Trimbusch Bürgermeisterin
Anlagen
Anlage 1: Inhaltliche
Rahmenbedingungen
Anlage 1
Rahmenbedingungen für Übernahme der Betriebsträgerschaft Meluner Str.
41
Grundsätzliches Der Träger
- verpflichtet sich im Rahmen seines Angebots und seiner
Arbeit, gemeinsam mit den übrigen sozialen Einrichtungen dazu beizutragen, das
bestehende Wohngebiet – Lauchhau – und das neue Wohngebiet - Lauchäcker –
miteinander zu verknüpfen,
- kooperiert eng mit den bereits bestehenden Einrichtungen
und Angeboten und nimmt an den jeweiligen Gremien teil,
- entwickelt sein Platzangebot entsprechend des von der
Jugendhilfeplanung des Jugendamts festgestellten Bedarfs des
Stadtteils,
- nimmt am Vormerk-, Anmeldelisten- und
Wartelistenabgleichverfahren teil.
Betreuungsangebot
- 4 altersgemischte Ganztagesgruppen für 0 -
6-Jährige
- 2 Gruppen mit veränderten Öffnungszeiten für 0 -
6-Jährige
- Max. 23 Schließtage pro Jahr
Belegung Die Belegung der Einrichtung
erfolgt bedarfsgerecht unter Einhaltung folgender Kriterien:
- Die Einrichtung nimmt Kinder aus den Wohngebieten
Lauchäcker und Lauchau auf.
- Bei der Platzbelegung haben Kinder mit Rechtsanspruch
Vorrang, außer es kommt im GTE-Bereich zu einer Unterbelegung bei den 0 -
3-Jährigen.
- Die Aufnahme der Kinder wird in enger Zusammenarbeit mit
den vor Ort bestehenden Einrichtungen vorgenommen.
- Sofern bei Eltern aus der bestehenden städtischen
Einrichtung Im Lauchhau 5 (Pavillon) der Wunsch besteht, in die neue
Einrichtung Meluner Str. 41 zu wechseln, sind deren Kinder aufzunehmen.
- Es wird keine über die bei städtischen Einrichtung
übliche Elternarbeit erwartet.
Gebühren
- Es werden städtische Gebühren erhoben.
- Weitere Gebühren oder regelmäßige Beiträge für alle
Kinder werden nicht erhoben.
- Ein Beitrag für zusätzliche Verpflegung als Voraussetzung
für eine Aufnahme ist ausgeschlossen.
- Wird eine zusätzliche Verpflegung gewährt, ist sie allen
Kindern anzubieten.
Förderung
- Förderung pro belegter Platz
- Das beschäftigte Personal muss mindestens dem Umfang der
Betriebserlaubnis entsprechen.
- Die tatsächliche Fördersumme pro belegter Platz ist noch
nicht abschließend verhandelt.
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