. . . Einkommen in 66
unterschiedlich großen Eigentums- und Mietwohnungen ein Dach über
dem Kopf bieten. Außerdem soll im Erdgeschoss eines der beiden
Hochhäuser der von den Bewohnern gewünschte SB-Markt einziehen.
Stadtplanerin Evelin Titz äußerte indes Bedenken, für den Markt
einen Investor zu finden, sollte an der geplanten Geschosshöhe etwas
geändert oder auf einen der beiden Türme verzichtet werden. "Alles
Quatsch", meint dagegen Wolf Mizsgar. "Von der SWSG wissen wir, dass
die potentiellen SB-Mieter den Hochhausbau nicht zur Bedingung
gemacht haben", so der Freie Architekt und Vorstand des Bürgerforum
Lauchhau-Lauchäcker.
Rita Wunsch, Sprecherin Lauchhau, sieht in dem Bau auch eine
Störung des städtebaulichen Gesamtbilds im Wohngebiet: "Die
bestehenden Hochhäuser sind nicht an der Straße, sondern
zurückgerückt und rings um begrünt. "Die beiden neuen Türme dagegen
stehen direkt vorne am Kreisverkehr. Sie sollen ein Tor sein. In
Wahrheit sind sie eine Mauer."
Auch befürchten die Bewohner, dass Familien mit mittlerem
Einkommen nicht in ein Hochhaus ziehen wollen. Denn trotz der
heutigen Situation auf dem Wohnungsmarkt würden von den Mietern
Mindeststandards an das Wohnumfeld gestellt werden, meint Mizsgar.
"Die leer stehenden Wohnungen müssten dem sozialen Wohnungsbau
zugeführt werden. Das könnte zu neuem Konfliktpotential führen",
meint Peter Kungl. "Wir haben im Lauchau und an der Büsnauer Straße
schon zwei Brennpunkte. Noch einen dritten können wir nicht
verkraften", so der Vorstandsvorsitzende des Bürgerforums.
Chance, Pläne zu kippen
Die große Chance, die bisherigen Pläne zu kippen und einen
Planungs-Workshop durchzusetzen, in dem auf die Bedürfnisse der
Bürger eingegangen wird, sieht Mizsgar in der laut ihm unklaren
Rechtslage. "Das Projekt ist aus baurechtlicher Sicht nicht zu
realisieren", sagt er und widerspricht damit Evelin Titz vom
Stadtplanungsamt. Sie sagt, dass laut geltendem Bebauungsplan der
Bau von Hochhäusern mit bis zu 22 Geschossen an der Meluner Straße
bereits heute rechtlich zulässig sei. "Das ist so nicht richtig",
sagt der Freie Architekt. "Bei einer 22-Geschossigkeit ist von einer
Gebäudehöhe von mindestens 60 Metern auszugehen. Das bedeutet, es
muss ein Grenzabstand von rund 40 Metern eingehalten werden.
Auf dem für die Bebauung vorgesehenen Grundstück mit der
vorgestellten Grundfläche, lässt sich das nicht realisieren."
Ohnehin würde die gesamte Rechtsgrundlage für den jetzigen
Entwurf auf dem Gesamtbebauungsplan für das Wohngebiet von 1995
basieren, so Mizsgar. Im Jahre 2002 sei mit der Aufsiedlung des
Gebietes begonnen worden. "Seitdem ist der Plan von 1995 erheblich
geändert worden", sagt Rita Wunsch. Reihenhäuser seien
beispielsweise anstelle von Wohnblocks gebaut worden. "Alles hat
sich den veränderten Voraussetzungen und Marktsituationen angepasst,
aber auf die Hochhäuser wird weiterhin beharrt, das kann nicht
sein", sagt die Lauchhau-Sprecherin.
Deshalb wünschen sich die Mitglieder des Bürgerforums auch
diesbezüglich eine städtebauliche Einbindung in vorhandene
Strukturen und den Nachweis der Marktfähigkeit eines Wohnhochhauses.
Die Zeit könnte ihnen dabei helfen: Nach zehn Jahren ist ein
Bebauungsplan zu erneuern. Der jetzige wäre damit im März nächsten
Jahres hinfällig, meint Mizsgar "und was vor zehn Jahren geplant
wurde, muss heute keine Gültigkeit mehr haben." de