Freitag, 01.10.2004

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Vaihingen




"Kein Tor, sondern eine Mauer"

. . . Einkommen in 66 unterschiedlich großen Eigentums- und Mietwohnungen ein Dach über dem Kopf bieten. Außerdem soll im Erdgeschoss eines der beiden Hochhäuser der von den Bewohnern gewünschte SB-Markt einziehen. Stadtplanerin Evelin Titz äußerte indes Bedenken, für den Markt einen Investor zu finden, sollte an der geplanten Geschosshöhe etwas geändert oder auf einen der beiden Türme verzichtet werden. "Alles Quatsch", meint dagegen Wolf Mizsgar. "Von der SWSG wissen wir, dass die potentiellen SB-Mieter den Hochhausbau nicht zur Bedingung gemacht haben", so der Freie Architekt und Vorstand des Bürgerforum Lauchhau-Lauchäcker.

Rita Wunsch, Sprecherin Lauchhau, sieht in dem Bau auch eine Störung des städtebaulichen Gesamtbilds im Wohngebiet: "Die bestehenden Hochhäuser sind nicht an der Straße, sondern zurückgerückt und rings um begrünt. "Die beiden neuen Türme dagegen stehen direkt vorne am Kreisverkehr. Sie sollen ein Tor sein. In Wahrheit sind sie eine Mauer."

Auch befürchten die Bewohner, dass Familien mit mittlerem Einkommen nicht in ein Hochhaus ziehen wollen. Denn trotz der heutigen Situation auf dem Wohnungsmarkt würden von den Mietern Mindeststandards an das Wohnumfeld gestellt werden, meint Mizsgar. "Die leer stehenden Wohnungen müssten dem sozialen Wohnungsbau zugeführt werden. Das könnte zu neuem Konfliktpotential führen", meint Peter Kungl. "Wir haben im Lauchau und an der Büsnauer Straße schon zwei Brennpunkte. Noch einen dritten können wir nicht verkraften", so der Vorstandsvorsitzende des Bürgerforums.

Chance, Pläne zu kippen

Die große Chance, die bisherigen Pläne zu kippen und einen Planungs-Workshop durchzusetzen, in dem auf die Bedürfnisse der Bürger eingegangen wird, sieht Mizsgar in der laut ihm unklaren Rechtslage. "Das Projekt ist aus baurechtlicher Sicht nicht zu realisieren", sagt er und widerspricht damit Evelin Titz vom Stadtplanungsamt. Sie sagt, dass laut geltendem Bebauungsplan der Bau von Hochhäusern mit bis zu 22 Geschossen an der Meluner Straße bereits heute rechtlich zulässig sei. "Das ist so nicht richtig", sagt der Freie Architekt. "Bei einer 22-Geschossigkeit ist von einer Gebäudehöhe von mindestens 60 Metern auszugehen. Das bedeutet, es muss ein Grenzabstand von rund 40 Metern eingehalten werden.

Auf dem für die Bebauung vorgesehenen Grundstück mit der vorgestellten Grundfläche, lässt sich das nicht realisieren."

Ohnehin würde die gesamte Rechtsgrundlage für den jetzigen Entwurf auf dem Gesamtbebauungsplan für das Wohngebiet von 1995 basieren, so Mizsgar. Im Jahre 2002 sei mit der Aufsiedlung des Gebietes begonnen worden. "Seitdem ist der Plan von 1995 erheblich geändert worden", sagt Rita Wunsch. Reihenhäuser seien beispielsweise anstelle von Wohnblocks gebaut worden. "Alles hat sich den veränderten Voraussetzungen und Marktsituationen angepasst, aber auf die Hochhäuser wird weiterhin beharrt, das kann nicht sein", sagt die Lauchhau-Sprecherin.

Deshalb wünschen sich die Mitglieder des Bürgerforums auch diesbezüglich eine städtebauliche Einbindung in vorhandene Strukturen und den Nachweis der Marktfähigkeit eines Wohnhochhauses.

Die Zeit könnte ihnen dabei helfen: Nach zehn Jahren ist ein Bebauungsplan zu erneuern. Der jetzige wäre damit im März nächsten Jahres hinfällig, meint Mizsgar "und was vor zehn Jahren geplant wurde, muss heute keine Gültigkeit mehr haben." de
30.09.2004 - aktualisiert: 30.09.2004, 09:55 Uhr


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