Protokoll: |
Verwaltungsausschuß des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart |
Niederschrifts-Nr. |
182 |
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Verhandlung |
Drucksache: |
319/2002 |
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GZ: |
OB |
Sitzungstermin: |
24.04.2002 |
Sitzungsart: |
öffentlich |
Vorsitz: |
EBM Dr. Lang |
Berichterstattung: |
der Vorsitzende, BMin
Müller-Trimbusch, |
Protokollführung: |
Herr Häbe hr |
Betreff: |
Kinderbetreuung in
Stuttgart - Umsetzung der |
Vorgang: Jugendhilfeausschus
vom 22.04.2002, öffentlich, Nr. 38
Ergebnis: mehrheitliche Beschlussfassung
(6 Ja-Stimmen, 8 Enthaltungen)
Beratungsunterlage ist die
Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 16.04.2002, GRDrs 319/2002, mit
folgendem
Beschlussantrag:
1. Zum Kindergartenjahr 2002/2003
a) werden bei den freien Trägern Angebote mit insgesamt 619
neuen Plätzen in die Förderung aufgenommen, davon
Dies verursacht jährliche Betriebskosten in Höhe von
4.089.000,00 EUR
und Investitionskosten in Höhe
von 2.561.000,00 EUR. Für weitere Investitionen sind 900.000 EUR zu
reservieren. (Anlage 2)
b) werden beim städtischen
Träger insgesamt 811 neue Plätze geschaffen, davon
Dies verursacht zusätzlich jährliche Betriebskosten in Höhe
von 1.885.700,00 EUR und Investitionskosten in Höhe von 3.072.500,00 EUR.
(Anlage 3)
2. Für die Umsetzung von 20
Pflegenestern (60 Plätze)
2.1 erhält der Verein Tagesmütter und Pflegeeltern Stuttgart e.V. für den
Aufbau und fachliche Begleitung von 10 Pflegenestern einen Zuschuß für eine 30%
Stelle BAT IVb (Förderung 90%), Kosten jährlich 13.500 EUR sowie eine
Sachkostenpauschale in Höhe von 5.000 EUR jährlich.
2.2 erhält der Fachdienst für
Kinderbetreuung in Tagespflege für den Aufbau und fachliche Begleitung von 10
Pflegenestern eine 30% Stelle BAT IVb, jährliche Kosten 17.876,00 EUR
sowie eine Sachkostenpauschale in Höhe von 5.000 EUR jährlich.
2.3 werden 66.000 EUR als freiwillige
Leistungen für die 20 Tagesmütter bereitgestellt.
3. Der Verein Tagesmütter und
Pflegeeltern Stuttgart e.V. erhält einen Zuschuß für 1 Stelle BAT IVb
(Förderung 90% ) Kosten jährlich 45.000 EUR .
4. Vom Personalbedarf in Höhe von
48,9758 Stellen für die pädagogischen und hauswirtschaftlichen Fachkräfte in
städt. Tageseinrichtungen mit jährlichen Personalkosten in Höhe von 1.781.458
EUR und
4,0693 Stellen für die notwendigen
Personalkapazitäten (Springkräfte, Bereichsleitungen und Verwaltung) mit
jährlichen Personalkosten in Höhe von 229.587 EUR
wird
Kenntnis genommen.
5. Die Verwaltung wird ermächtigt,
mit den freien Trägern für zusätzliche Gruppen ab 1.5.2002 Zuwendungsverträge
mit einer Laufzeit von 3 Jahren abzuschließen, die eine 95%-Förderung auf der
Basis der bestehenden Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen für
Kinder vorsehen. Die für diese Gruppen notwendigen Investitionskosten werden
von der Stadt getragen.
Verfahren
Für die GRDrs 319/2002 wurde
ursprünglich folgender Beratungsgang vorgesehen:
Jugendhilfeausschuss am 22.04.2002 - Beschlussfassung
Verwaltungsausschuss
24.04.2002 - Beschlussfassung
Angesichts eines verspäteten
Vorlagenversandes kam der Ältestenrat in seiner Sitzung am 18.04.2002
allerdings überein wie folgt vorzugehen:
- Einbringung in der
Jugendhilfeausschusssitzung am 22.04.2002
- Vorberatung in der heutigen
Verwaltungsausschusssitzung
- Beschlussfassung in der
Verwaltungsausschusssitzung am 15.05.2002.
Einführend bemerkt BMin Müller-Trimbusch,
die Jugendhilfeausschussmitglieder hätten sich in der Sitzung am 22.04.2002 im
Interesse einer schnelleren Vorlagenumsetzung (trotz des verspäteten
Vorlagenversandes) darauf verständigt eine Beschlussfassung vorzunehmen. Dabei
hätten sich die gemeinderätlichen beschließenden Mitglieder des
Jugendhilfeausschusses enthalten.
In der Folge wird festgelegt,
in der heutigen Verwaltungsausschusssitzung die Vorlageneinbringung
vorzunehmen. Die Beschlussfassung der Vorlage soll dann in der
Verwaltungsausschusssitzung am 15.05.2002 erfolgen. Die von BMin Müller-Trimbusch
vorgeschlagene Fertigung eines neuen Vorlagendeckblattes hält StR Föll
(CDU) nicht für notwendig. Von StR Wölfle (90/GRÜNE) wird erläutert, der
Ältestenrat habe die Beschlussfassung auf den 15.05.2002 terminiert, da eine
Vorlage mit einem solch gewaltigen Volumen vor einer Beschlussfassung in den
Fraktionen besprochen gehöre.
Aussprache
StR Kanzleiter (SPD)
bemerkt, wenn die Warteliste als Sollziel angesehen werde, erreiche die Vorlage
lediglich die Hälfte dessen, was sich der Gemeinderat vorgenommen habe. Von
daher interessiere ihn, was die Verwaltung über die Vorlage hinaus plane, und
was davon bis Ende 2003 geleistet werden könne. Auch StRin Werwigk-Hertneck
(FDP/DVP) wünscht sich Informationen über weiterführende, leistbare Gedanken
der Verwaltung. Zum einen verweist diesbezüglich BMin Müller-Trimbusch
auf die dazu stattgefundene ausführliche Diskussion im Jugendhilfeausschuss und
zum anderen auf eine Passage in der Vorlage. Dort werde zum Ausdruck gebracht,
dass in Zukunft die Kommune die Frage des Ausbaus der Kinderbetreuungsplätze
nicht mehr alleine tragen könne. Bezüglich der verwaltungstechnischen Umsetzung
erfolgten regelmäßig Berichterstattungen. Durch die Anwort zeigt sich StR
Kanzleiter nicht zufriedengestellt. Er hätte sich Angaben über den konkreten
Umsetzungsstand bzw. auch darüber gewünscht, was über das bereits Beschlossene
hinaus noch von der Verwaltung als zusätzlich umsetzbar angesehen wird. Auch
wünscht er sich Informationen darüber, ob Projekte vorgezogen werden können.
Im selben Zusammenhang
bezeichnet EBM Dr. Lang die Aussage von StRin A. Schmid (CDU)
"Es handelt sich um ein Projekt, dass in jeder Beziehung an die Grenzen
des Machbaren stößt" als insgesamt zutreffend. Natürlich könnte gesagt
werden, das Referat SJG erhalte weitere 30 Mio. € um Verbesserungen im
Kinderbetreuungsbereich zu erzielen, aber für die daraus entstehenden
Einrichtungen müsste man auch Personal gewinnen. Er appelliert, sich an den
Realitäten zu orientieren. Mit der heute zur Einbringung anstehenden Vorlage
seien im Prinzip die für die Jahre 2002 und 2003 zur Verfügung gestellten 16
Mio. € ausgegeben. In Zukunft werde die Nachfrage nach Kinderbetreuungseinrichtungen
weiter steigen und von daher könnten, orientierend an der Warteliste sofort
weitere 100 Mio. € beschlossen werden. Dies sei allerdings doch nicht
realistisch. Bei dieser Thematik müsse nicht zuletzt der Rückgang der
Steuereinnahmen und die sich abzeichnende Alterspyramide berücksichtigt werden.
Für die Landeshauptstadt sei es nicht leistbar, jedem, der einen Platz
beanspruche, innerhalb kürzester Zeit einen Platz zu garantieren. Selbst wenn
die Bereitschaft bestünde, die dafür notwendigen Mittel bereitzustellen, wäre
dies personell nicht darstellbar.
Fragen
Im Verlauf der Aussprache
ergeben die die nachstehend aufgeführten Fragen:
- StR Wölfle:
In der Vorlage werde zwischen bestehenden und neuen Gruppen
unterschieden (Beschlussantragsziffer 5) Vorgesehen sei, bei freien Trägern
neue Gruppen höher zu bezuschussen als die derzeit Vorhandenen. Welche
rechtliche Einschätzung nehme die Verwaltung zur Frage vor, wie lange diese
unterschiedliche Bezuschussung haltbar sei.
- StR
Wölfle:
Bezüglich der Schaffung von Hortplätzen an Schulen stelle
sich angesichts verschiedenster Zuständigkeiten in den Schulen die Frage
(Kernzeitenbetreuung/Schulverwaltungsamt, Schulunterricht/Oberschulamt,
Hort/Jugenamt) die Frage, wie die Verwaltung gedenke, diese verschiedenen
Zuständigkeiten aufeinander abzustimmen bzw. ob es gegebenenfalls Überlegungen
gebe, Zuständigkeiten zu ändern. Zudem sei für ihn angesichts der prekären
Schulraumversorgungssituation die Frage offen, an welchen Schulen Horte
überhaupt untergebracht werden sollen.
- StRin Schmid
Wieviele Stuttgarter Kinder sind in städtisch geförderten
Betriebskindergärten untergebracht.
- StR J.
Zeeb (FDP/DVP):
Im Verlauf der Vorlagenberatung sollte die Verwaltung über
die Personalgewinnungsmaßnahmen berichten.
- StRin Werwigk-Hertneck
(FDP/DVP):
Stimmen auch die nicht kirchlichen Träger der
Beschlussantragsziffer 5 zu.
Zu der von StR Kanzleiter
zur Beschlussantragsziffer 5 gestellten Frage, was mit Gruppen geschieht, die
knapp vor dem 01.05.2002 fertiggestellt worden sind, teilt Herr Pfeifle
mit, Gruppen die z. B. am 01.01.2002, oder am 01.04.2002 eröffnet worden seien,
würden nicht von der in der Beschlussantragsziffer 5 vorgesehenen erhöhten
Förderung abgedeckt.
Bitten von StR Föll (CDU) und
StRin A. Schmid aufgreifend sagt BMin Müller-Trimbusch eine schriftliche
Beantwortung, der im Jugendhilfe- und im Verwaltungsausschuss gestellten
Fragen, u. a. durch eine Zusammenfassung des Jugendhilfeausschussprotokolles
zu.