Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB

GRDrs 319/2002

 

Stuttgart,

16.04.2002




Kinderbetreuung in Stuttgart - Umsetzung der Beschlüsse aus den Haushaltsberatungen 2002/03



Beschlußvorlage

Vorlage an

zur

Sitzungsart

Sitzungstermin

Jugendhilfeausschuß
Verwaltungsausschuß

Beschlußfassung
Beschlußfassung

öffentlich
öffentlich

22.04.2002
24.04.2002




Beschlußantrag:

1. Zum Kindergartenjahr 2002/2003

a) werden bei den freien Trägern Angebote mit insgesamt 619 neuen Plätzen in die Förderung aufgenommen, davon

Dies verursacht jährliche Betriebskosten in Höhe von 4.089.000,00 EUR und Investitionskosten in Höhe von 2.561.000,00 EUR. Für weitere Investitionen sind 900.000 EUR zu reservieren. (Anlage 2)

b) werden beim städtischen Träger insgesamt 811 neue Plätze geschaffen, davon

Dies verursacht zusätzlich jährliche Betriebskosten in Höhe von 1.885.700,00 EUR und Investitionskosten in Höhe von 3.072.500,00 EUR. (Anlage 3)


2. Für die Umsetzung von 20 Pflegenestern (60 Plätze)

2.1 erhält der Verein Tagesmütter und Pflegeeltern Stuttgart e.V. für den Aufbau und fachliche Begleitung von 10 Pflegenestern einen Zuschuß für eine 30% Stelle BAT IVb (Förderung 90%), Kosten jährlich 13.500 EUR sowie eine Sachkostenpauschale in Höhe von 5.000 EUR jährlich.

2.2 erhält der Fachdienst für Kinderbetreuung in Tagespflege für den Aufbau und fachliche Begleitung von 10 Pflegenestern eine 30% Stelle BAT IVb, jährliche Kosten 17.876,00 EUR sowie eine Sachkostenpauschale in Höhe von 5.000 EUR jährlich.

2.3 werden 66.000 EUR als freiwillige Leistungen für die 20 Tagesmütter bereitgestellt.

 

3. Der Verein Tagesmütter und Pflegeeltern Stuttgart e.V. erhält einen Zuschuß für 1 Stelle BAT IVb (Förderung 90% ) Kosten jährlich 45.000 EUR .


4. Vom Personalbedarf in Höhe von

48,9758 Stellen für die pädagogischen und hauswirtschaftlichen Fachkräfte in städt. Tageseinrichtungen mit jährlichen Personalkosten in Höhe von 1.781.458 EUR und

4,0693 Stellen für die notwendigen Personalkapazitäten (Springkräfte, Bereichsleitungen und Verwaltung) mit jährlichen Personalkosten in Höhe von 229.587 EUR

wird Kenntnis genommen.



5. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit den freien Trägern für zusätzliche Gruppen ab 1.5.2002 Zuwendungsverträge mit einer Laufzeit von 3 Jahren abzuschließen, die eine 95%-Förderung auf der Basis der bestehenden Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen für Kinder vorsehen. Die für diese Gruppen notwendigen Investitionskosten werden von der Stadt getragen.


Begründung:


Auf der Grundlage der Gemeinderatsdrucksache 994/2001 "Weiterentwicklung der Kinderbetreuung in Stuttgart" und den Ergebnissen der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2002/2003 legt die Verwaltung hiermit einen Maßnahmenkatalog zum Ausbau der Angebote vor. Laut aktuellem Wartelistenabgleich (31.12.01) fehlen in Stuttgart 2 757 Betreuungsangebote. Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen können 1 490 zusätzliche Angebote geschaffen werden, und zwar vorrangig Angebote für Kleinkinder, Ganztagesangebote für 3-6Jährige und Schulkinder.

Des Weiteren könnten noch 3 Fertigbauprojekte realisiert werden mit insgesamt 130 Plätzen, die aber bislang nicht finanziert sind (Anlage 4).


Finanzielle Auswirkungen

Freie Träger

Betriebskosten
2002

Betriebskosten
2003

Investitions-
kosten

Betreuungsplätze
(Übersicht Anlage 2)

1.397.250,00 EUR

4.336.500,00 EUR

1 Stelle BAT IV b für Verein Tagesmütter u. Pflegeeltern (90 %)

11.250,00 EUR

45.000,00 EUR

10 Pflegenester
Verein Tagesmütter u. Pflegeeltern

4.625,00 EUR

18.500,00 EUR

Zwischensummen

1.413.125,00 EUR

4.400.000,00 EUR

3.461.000,00 EUR

Städtischer Träger

Betreuungsplätze
(Bruttokosten einschl. Einn.)
(Übersicht Anlage 3)

578.973,00 EUR

2.315.895,00 EUR

10 Pflegenester
Fachdienst für Kinderbetreuung in Tagespflege

5.719,00 EUR

22.876,00 EUR

Personalkosten Verwaltung

57.391,00 EUR

229.567,00 EUR

Zwischensummen

642.083,00 EUR

2.568.338,00 EUR

3.072.500,00 EUR

Freiwillige Leistungen für 10 Tagesmütter

16.500,00 EUR

66.000,00 EUR

Gesamtsummen

2.071.708,00 EUR

7.034.338,00 EUR

6.533.500 EUR

15.639.546 EUR (Netto 15.101.803 EUR)


Vom Gemeinderat wurden bei den Haushaltsberatungen 2002/2003 insgesamt zusätzlich 16,4 Mio. EUR (Netto 15 Mio. EUR zuzügl. Einnahmen von 1,4 Mio. EUR) für den Ausbau der Tagesbetreuung zur Verfügung gestellt. Die Mittel wurden in 2002 in Höhe von 5,3 Mio. EUR, in 2003 in Höhe von 9,3 Mio. EUR und in 2004 in Höhe von 1,84 Mio. EUR aufgeteilt auf den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt veranschlagt. Es wird davon ausgegangen, dass das vorgelegte Konzept im Rahmen der veranschlagten Mittel umgesetzt werden kann.

Für die Angebote in städt. Tageseinrichtungen (pädagogische und hauswirtschaftliche Fachkräfte) sind insgesamt 111,7532 Stellen erforderlich, davon sind 62,7774 Stellen bereits vorhanden (Stellenplanbeschlüsse aus den Haushaltsberatungen 2002/2003). Für Springkräfte, Bereichsleitungen und Verwaltung sind noch 4,0693 Stellen zu schaffen. Es besteht ein Mehrbedarf von insgesamt 53,0451 Stellen. Die Stellen sind mit Beginn des Kindergartenjahres 2002/03 anteilig in dem Umfang zu besetzen, wie es für die in Betrieb genommenden Gruppen bzw. für Umsetzungen erforderlich wird. Die Stellenschaffungen sollen im Rahmen des eingeschränkten Stellenplanverfahrens im Herbst 2002 erfolgen.

Hinzu kommen noch reservierte Mittel in Höhe von 445.000,00 EUR für die Restsanierung der Wilhelm-Camerer-Str. Diese Restsanierung beinhaltet noch 45 zusätzliche Plätze (15 Plätze für 0 - 3 Jährige und 30 Plätze für 3-6Jährige), die bei der Gesamtplatzzahl noch nicht berücksichtigt wurden.

Die Kirchen können sich am Ausbau der Betreuungseinrichtungen beteiligen. Die aktuellen Förderrichtlinien sehen eine 80% Förderung des Fehlbetrags (anerkannte Kosten abzüglich Elterneinnahmen und Landeszuschüsse) vor. Die Kirchen sehen keine finanziellen Spielräume für zusätzliche Eigenanteile. Sie werden dennoch Eigenleistungen in Höhe von 5% einbringen.

Für die in Anlage 2 aufgeführten kirchlichen Gruppen wird jeweils ein Zuwendungsvertrag abgeschlossen. Aus der Differenz 80% Förderung zu 95% Förderung entsteht ein Mehrbetrag von 247.500 EUR jährlich. Gleichzeitig werden die zusätzlichen Investitionskosten übernommen. Ausgenommen sind bauliche Verbesserungen.

Die Förderung bestehender Gruppen bleibt unverändert. Der Versorgungsvertrag ist zum 1.1.2003 neu zu verhandeln. Die kirchlichen Träger streben dabei eine Erhöhung der Sachkostenpauschalen an. Über die Verhandlungsergebnisse und die finanziellen Auswirkungen wird dem Gemeinderat berichtet.


Konsequenzen für die Zukunft

Wie in der Vorlage dargestellt, kann mit dem vom Gemeinderat grundsätzlich vorgegebenen Budgetrahmen der Bedarf, der sich aus den Wartelisten ergibt, nicht gedeckt werden. Der jetzt verfolgte Weg der vollständigen Bedarfsdeckung hätte in der Zukunft weitere finanzielle Folgen in erheblichem Ausmaß. Hierfür stehen im Haushaltsplan und in der Finanzplanung jedoch keine Mittel zur Verfügung. Auch ist derzeit nicht zu erwarten, dass in naher Zukunft wieder eine Verbesserung der Haushaltssituation eintritt und die Kosten für einen weiteren Ausbau der Kinderbetreuung durch höhere Einnahmen gedeckt werden können. Mit der Bereitstellung von zusätzlich 16,44 Mio. EUR bei Einnahmen von 1,44 Mio. EUR wurden im Zeitraum des Doppelhaushalts die finanziellen Möglichkeiten der Stadt vollständig ausgeschöpft. Darüber hinaus erfordert das vorgeschlagene Konzept zur Deckung der lfd. Betriebskosten ab 2004 die Veranschlagung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von jährlich 2,7 Mio. EUR.

Die weiter steigende Nachfrage zeigt, dass der bedarfsgerechte Ausbau der Kindertagesbetreuung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt, die von den Kommunen nicht allein gemeistert werden kann. Wenn sich Bund u. Länder in Zukunft nicht stärker finanziell beteiligen, wird auch in Stuttgart ein weiterer Ausbau nur sehr schwer möglich sein.

Mit der Umsetzung des Konzepts stehen für folgende Maßnahmen keine Finanzmittel mehr zur Verfügung:

Die kirchlichen Träger kündigen bereits heute an, die in der Regelförderung vorgesehene Sachkostenpauschale zum Ablauf des Vertrags mit der Stadt zum 31.12.2002 neu verhandeln zu wollen. Wegen der Vielzahl der geförderten Gruppen summieren sich bereits geringfügige Veränderung der Pauschalen zu erheblichen Beträgen.

Ob die nichtkirchlichen Träger, die zusätzliche neue Plätze schaffen (Anlage 2), analog der Kirchen Zuwendungsverträge mit verbesserter Förderung fordern, ist nicht abzusehen.

Realisierung der möglichen 3 Fertigbauprojekte in den Haushaltsjahren 2002 oder 2003.

Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag Nr. 92/2002 vom 13.03.2002 der CDU-Gemeinderatsfraktion









Dr. Wolfgang Schuster
Oberbürgermeister


Anlagen

Anlage 2 Übersicht über neue Angebote der freien Träger
Anlage 3 Übersicht über neue Angebote beim städt. Träger
Anlage 4 Fertigbauprojekte
Anlage 5 Versorgungssituation

GRDrs 319/2002 Anlage 1


Ausführliche Begründung


Auf der Grundlage der Gemeinderatsdrucksache 994/2001 "Weiterentwicklung der Kinderbetreuung in Stuttgart" und den Ergebnissen der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2002/2003 hat die Verwaltung hiermit einen Maßnahmenkatalog zum Ausbau der Angebote erarbeitet.


Es gibt momentan in Stuttgart einen Anstieg der Kinderzahlen. Dies hängt vorwiegend mit den geburtenstarken Jahrgängen der 60er Jahre zusammen, die nun im "gebährfähigen Alter" sind und somit auch geburtenstärkere Jahrgänge verursachen. Ferner ist die Zuwanderung (neue Bundesländer und Bürgerkriegsflüchtlinge) auf das Stadtgebiet mit verantwortlich für eine Erhöhung der Kinderzahlen. Die Kinderzahlen werden voraussichtlich die nächsten fünf Jahre nicht sinken, sondern weiterhin eine steigende Tendenz aufweisen. Die Anzahl der Kinder mit einem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ist im Vergleichszeitraum 31.12.2000 und 31.12.2001 um 384 Kinder gestiegen.

In den nächsten Kindergartenjahren wird, unter Beachtung der nachwachsenden Jahrgänge, wahrscheinlich folgende Gesamtanzahl an Kindern mit einem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz erreicht:

Kindergartenjahr

Gesamtanzahl der anspruchsberechtigten Kinder*

2000/2001

16830

2001/2002

17214

2002/2003

17286

2003/2004

17401

*3,5 Jahrgänge zu 95%


Es wurde im Jugendamt Stuttgart zum Stichtag 31.12.2001 ein anonymisierter, zentraler Wartelistenabgleich durchgeführt. Dies ist ein wichtiges Element der Bedarfsermittlung und bietet eine gute Handlungsgrundlage für weitergehende Planungen in den Stuttgarter Stadtbezirken. Insgesamt beteiligten sich 92% aller Stuttgarter Tageseinrichtung an der Umfrage. Zum Stichtag 31.12.2000 betrug die Rücklaufquote 84%.

In die untenstehende Auswertung wurden alle Kinder für die sofort oder ab dem neuen Kindergartenjahr ein Platz benötigt wird aufgenommen, die aber keinen Platz erhalten werden. Die Mehrfachvormerkungen der Familien bei mehreren Tageseinrichtungen wurden bereinigt. Außerdem gab es 189 Vormerkungen für Ganztagesbetreuung und 142 Vormerkungen für Regelangebote von Familien aus den umliegenden Landkreisen, die nicht mit aufgenommen wurden.

Folgende Ergebnisse konnten für den Bereich der Ganztagesbetreuung ermittelt werden:

Ganztagesbetreuung für die Altersgruppe

Anzahl benötigter Plätze

0 bis unter 3-Jährige

1339

3-Jährige bis Schuleintritt

780

6- bis unter 12-Jährige

638


Somit ergibt sich eine Summe von 2 757 nachgefragten Ganztagesplätzen, die aktuell oder ab dem Kindergartenjahr 2002/2003 nicht befriedigt werden können.

Gründe für den weiteren Anstieg der Bedarfszahlen (auch im Vergleich zum Wartelistenabgleich 31.12.2000) sind

Zu berücksichtigen ist, daß junge Familien heute in der Regel nicht mehr mit einem Einkommen allein finanziell zurecht kommen. Dies wird besonders deutlich im Rahmen des Programms "Preiswertes Wohneigentum für junge Familien". Im persönlichen Kontakt zwischen Eltern und Mitarbeiterinnen von Betreuungseinrichtungen in den Reihenhausgebieten weisen die Eltern auf ihre angespannte finanzielle Situation hin, so daß beide Elternteile erwerbstätig sein müssen. Dies spiegelt sich dann in dem hohen Bedarf nach Betreuungsangeboten für alle Altersgruppen wider. In Reihenhaussiedlungen reicht es deshalb nicht, den Rechtsanspruch auf eine Betreuungsplatz für die 3-6 jährige Kinder zu sichern, sondern von Anfang an sind Plätze für alle Altersgruppen erforderlich. Das Jugendamt geht inzwischen davon aus, daß für jedes Kind bis 12 Jahre ein Angebot erforderlich ist. Dieser hohe Bedarf stellt sich jedoch nur bei Beginn der Aufsiedelung und für einen Zeitraum von etwa 15 Jahren. Danach ist mit einem erheblichen Rückgang der Bedarfszahlen auszugehen, der erst wieder steigen wird, wenn ein Generationenwechsel in diesen Wohnquartieren stattfindet (nach etwa 30 Jahren).

Für diese Wohngebiete sind deshalb neue Wege zur Bedarfsdeckung erforderlich, z.B. wäre zu prüfen, ob ein oder zwei Reihenhäuser zu erst einmal für Kinderbetreuung genutzt und die dann erst später verkauft werden. Oder entsprechende Grundstücke sind für Tageseinrichtungen in Fertigbauweise zur Verfügung zu stellen, die später nach einem Umbau als PWE –Wohnungen verkauft werden könnten.


Übersicht über Wartelistenabgleich und neue Plätze

Bedarf für die Ganztagesangebote
der 0 bis 12 jährigen zum 31.12.2001

Neue Plätze zu Kindergartenjahr 2002/03

Bezirk

0-3 J.

3-6 J.

6-12 J.

0-3 J.

3-6J.

6-12 J.

Mitte

42

37

24

10

20

20

Nord

105

84

46

12

10

3

Ost

161

125

142

36

18

40

Süd

130

66

42

30

82

6

West

173

79

44

39

28

21

Bad Cannstatt

157

95

25

76

108

47

Birkach

5

1

1

0

0

0

Botnang

23

3

2

0

15

0

Degerloch

25

15

15

4

48

23

Feuerbach

56

38

37

5

10

0

Hedelfingen

8

3

3

10

0

10

Möhringen

68

11

20

20

27

20

Mühlhausen

38

12

11

11

12

0

Münster

11

1

7

10

45

0

Obertürkheim

20

28

16

10

0

0

Plieningen

2

5

4

10

0

0

Sillenbuch

68

45

69

10

43

28

Stammheim

17

5

8

0

0

0

Untertürkheim

27

15

8

5

10

0

Vaihingen

80

37

20

30

38

16

Wangen

15

13

16

0

0

0

Weilimdorf

41

20

50

0

0

20

Zuffenhausen

67

42

28

30

57

3

Stuttgart gesamt

1 339

780

638

358

571

257


Sowie 44 Plätze für 2jährige Kinder, 60 Plätze in Tagespflege und geplante 200 Hortplätze an Schulen in Kombination mit der Kernzeitenbetreuung. Diese Plätze können noch nicht den Bezirken zugeordnet werden.

Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen können insgesamt 1 490 Plätze geschaffen werden, damit kann mehr als die Hälfte des aktuellen Bedarfs in 2002/03 gedeckt werden.


Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden vorrangig zum September 2002 umgesetzt, bei größeren baulichen Erfordernissen stehen die Angebote erst im Frühjahr/Frühsommer 2003 zur Verfügung.

Die Verwaltung hat, soweit dies möglich war, Schwerpunkte in den Bezirken mit den höchsten Bedarfslagen gesetzt. Ein besonderes Problem stellen die Innenstadtbezirke und Bad Cannstatt dar - hier fehlen nach wie vor die meisten Angebote für Kleinkinder. Eine grundlegende Verbesserung ist nur durch Neubaumaßnahmen von Tageseinrichtungen zu erreichen, die sich aber kurzfristig, schon allein wegen der Grundstückssuche nicht realisieren lassen. Eine deutliche Entlastung ist im Hortbereich zu erwarten, wenn die geplanten 10 Gruppen in Kombination mit der Kernzeitenbetreuung umgesetzt werden können.

Durch die Angebotsumwandlungen in 11 Einrichtungen zugunsten von Ganztagesangeboten und Aufnahme von Kleinkindern werden 126 Plätze im Regelkindergärten abgebaut.

Alle Maßnahmen sind jedoch nur möglich, wenn es den Trägern gelingt, das erforderliche Personal zu gewinnen, was nach derzeitiger Einschätzung vielleicht das größte Problem darstellt.


1. Betreuungsangebote bei den freien Trägern

Bei den freien Trägern können insgesamt 619 Plätze geschaffen werden, davon sind 86 VÖ-Plätze für 3 - 6 jährige Kinder (hierbei handelt es sich um die Waldkindergärten und um das Angebot beim Träger internationale Schule). Da in den Filderbezirken der Rechtsanspruch zum Teil nicht erfüllt ist und durch Angebotsveränderungen Plätze verloren gehen, decken diese Angebote den Bedarf nach VÖ-Angeboten ab.

Von den jährlichen Betriebskosten entfallen 648.000,00 EUR auf bereits bestehende Angebote, die bislang noch nicht gefördert werden (45 Kleinkindplätze und 60 Hortplätze).


2. Betreuungsangebote beim städt. Träger

Beim städt. Träger können insgesamt 811 Plätze geschaffen werden. In 9 Einrichtungen werden Angebote umgewandelt bzw. Plätze aufgestockt.

Die hohe Anzahl von Hortplätzen (372) ist nur möglich, wenn 200 dieser Plätze in Kombination mit der Kernzeitenbetreuung geschaffen werden können. D.h. der Hort nutzt am Nachmittag die Räume der Kernzeitenbetreuung. Hierzu werden z.Zt. die möglichen Standorte und die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine Umsetzung geprüft (ausreichend große Räume, Essensversorgung etc.). Desweiteren ist das staatliche Schulamt bei der Umsetzung zu beteiligen. In Absprache mit dem Schulverwaltungsamt erscheint eine Umsetzung an 10 Standorten realistisch.



3. Integration 2 jähriger Kinder in Regelkindergärten

Aufgrund der sehr positiven Erfahrungen des Modellprojekts "Integration 2-Jährige in Regeleinrichtungen" (Landeswohlfahrtsverband Württemberg Hohenzollern und Jugendamt Stuttgart 1999 bis 2001) sollen ab 1.9.2002 wieder 44 2jährige Kinder in 11 städt. Kindergartengruppen integriert werden. Probeweise sollen dabei die Personalausstattungsempfehlungen des Modellprojekts (2 statt 1,8 Fachkräfte pro Gruppe) in einem ersten Schritt umgesetzt werden. Dabei entsteht ein Stellenmehrbedarf von rund 2,3 Stellen. Müßten für die 44 Kinder spezielle 0-3jährige Gruppen aufgebaut werden, so entstünde neben dem zusätzlichen Raumbedarf ein Stellenmehrbedarf von ca. 8 Stellen.

Eine quantitativ weitergehende Integration 2-Jährige im städt, Kindergartenbereich scheitert gegenwärtig an den begrenzten Platzkapazitäten, die vorrangig für den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz benötigt werden. Ein sukzessiver Ausbau ist dennoch in den nächsten Jahren vorgesehen.



4. Pflegenester

Wie schon in der GR-Vorlage 994/2001 erwähnt, sollen in Stuttgart 20 Pflegenester mit 60 Plätzen eingerichtet werden und zwar je 10 in Trägerschaft des Vereins Tagesmütter und Pflegeeltern und des Fachdienstes Kinder in Tagespflege beim Jugendamt. Derzeit werden die Rahmenkonzeptionen für die Umsetzung erstellt.

Für die Gewinnung und insbesondere für die fachliche Begleitung der Tagesmütter sind zusätzliche Personalressourcen bei den Trägern erforderlich (je eine 30% Stelle BAT IVb). Die Verwaltung geht davon aus, daß die Pflegenester im Herbst 2002 zur Verfügung stehen.

Die Tagesmütter, die sich an dem Projekt Pflegenester für die verbindliche Zusammenarbeit (Belegung der Plätze in Absprache mit den Trägern, zeitliche Verpflichtung auf mind. 3 Jahre, Teilnahme an den Qaulifizierungsmaßnahmen) entscheiden, erhalten im Rahmen von freiwilligen Leistungen einen Zuschuß zur Sozialversicherung und einen Qualifizierungsbonus. Hierzu sind noch Verhandlungen mit der AOK bezüglich der freiwilligen Sozialversicherung erforderlich.


5. Personalstelle für den Verein Tagesmütter und Pflegeeltern Stuttgart e.V.

Der Verein hat einen Antrag auf Bezuschussung einer zusätzlichen Stelle zu den Bedingungen der Regelförderung gestellt. Damit soll zum einen der Bestand an Tagespflegestellen gesichert und zum anderen sollen weitere Tagespflegestellen geschaffen werden.

Für die komplette Fassung dieser Vorlage wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Gemeinderats.