Anlage 1 zur GRDrs 494/2003
Ausführliche Begründung
Allgemein
Nachdem nun die Aufsiedlung des Neubaugebietes Lauchäcker voranschreitet und weitere Bauabschnitte geplant sind wurde die Planungsgruppe Lauchhau - Lauchäcker im September 2002 erneut einberufen, um weitere Planungsempfehlungen zu erarbeiten. Aufgabe der Planungsgruppe war es zum einen die aktuelle Bedarfs- und Angebotssituation für die soziale Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und Familien zu überprüfen und zum anderen Lösungsmöglichkeiten für weitere Bedarfe zu erarbeiten, insbesondere im Zusammenhang mit der Planung einer weiteren Kindertagesstätte für die noch folgenden Bauabschnitte, die bereits in der Beschlußvorlage GRDrs 328/2000 angekündigt wurde. Die Planungsgruppe konnte durch zusätzliche Teilnehmer ergänzt werden, insbesondere konnte auch der "Verein Bürgerforum Lauchhau-Lauchäcker e.V.", dessen Mitglieder sich sehr aktiv an der Planung und Gestaltung ihres Wohnumfeldes und ihres Gemeinwesens beteiligen, in die Planungsgruppe einbezogen werden.
Die Ergebnisse und Empfehlungen der Planungsgruppe liegen nun vor (Anlage 2).
Zu 1.)
Die Empfehlungen der Planungsgruppe knüpfen an die bisherigen konzeptionellen Überlegungen an, deren Ziel es ist, ein lebendiges Gemeinwesen entstehen zu lassen und die Identifikation der Bewohner mit ihrem Wohngebiet zu fördern. Eines der Hauptziele ist es, das bestehende und das neue Wohngebiet miteinander zu verknüpfen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die Schaffung einer gemeinsamen Stadtteilstruktur. (vgl. GRDrs 328/2000, Anlage 3: Soziale Infrastruktur Lauchhau/Lauchäcker).
Aus Sicht der Planungsgruppe sollte sich die Infrastruktur in zwei Teilschritten entwickeln. Die bereits bestehenden und v.a. zukünftig geplanten Angebote sollten in zwei Umsetzungsphasen auf verschiedene Standorte verteilt werden: auf den Pavillion im Lauchhau 5, auf die Kindertagesstätte in der Meluner Str. 41 und auf einen neuen Standort für eine Kindertagesstätte zwischen den beiden Wohngebieten (Anlage 2).
Mit den dann geschaffenen Standorten und Räumlichkeiten wären die infra-
strukturellen Voraussetzungen geschaffen, die es ermöglichen, Angebote für alle Bevölkerungsschichten und Altersgruppen vorzuhalten und weiter zu entwickeln.
Folgende Maßnahmen werden von der Verwaltung zur Umsetzung vorgeschlagen:
Zu 2.)
Der Standort Lauchhau 5 hat sich für die offene Jugendarbeit als optimal herausgestellt, der Pavillion soll deshalb erhalten bleiben (vgl. Beschluß des Gemeinderates vom 16.5.2002 zur GRDrs 275/2002, Niederschriftsnummer 96). Die Lage zwischen den beiden Wohngebieten Lauchäcker und Lauchhau fördert den Kontakt und die Verbindung zwischen den Jugendlichen aus beiden Gebieten. Die Jugendlichen haben an diesem Standort eine Rückzugsraum für sich, das Störpotential gegenüber anderen Bevölkerungsgruppen ist äußerst gering, die räumliche Entfernung zur Wohnbebauung gegeben. Auch von Seiten der Jugendlichen wurde der Pavillion sehr gut angenommen, sie identifizieren sich mit ihrem Treff und zeigen beispielsweise Bereitschaft, sich an der weiteren Gestaltung oder an Umbaumaßnahmen ihres Treffs zu beteiligen.
Entsprechend des Beschlusses des Gemeinderates vom 16.5.2002 zur GRDrs 275/2002, Niederschriftsnummer 96 werden die bislang für den Jugendtreff vorgesehenen Flächen im Neubau Meluner Str. 41 für die Schaffung zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze verwendet.
Die Verwaltung wird beauftragt, die zur Erhaltung des Jugendtreff erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Zu 3. a)
Das Baugebiet Lauchäcker ist auf insgesamt ca. 625 Wohneinheiten (WE) ausgelegt. Dies entspricht insgesamt ca. 2010 Einwohner.
Derzeit findet die erste Aufsiedlungsphase mit 199 WE statt. Die insgesamt 48 Reihenhäuser sind bereits alle bezogen, ein Teil der 120 Eigentumswohnungen stehen noch zum Verkauf, die 31 Sozialmietwohnungen werden derzeit bezogen.
Den Bauanträgen für weitere ca. 72 WE wurde bereits zugestimmt, so dass der Baubeginn voraussichtlich Mitte 2003 sein wird. Die weitere Planungen sehen ca. 225 WE mit verschiedensten Wohnungsbauformen vor, wobei etwa 100 WE oder mehr sind voraussichtlich im Geschosswohnungsbau vorgesehen sind. Ebenso sind ca. 120 WE in einem Hochhaus vorgesehen. Hier ist das Wohnungsbaugemisch noch nicht festgelegt, so dass eine Schätzung der zu erwartenden Einwohner- und Kinderzahlen zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist.
Kinderbetreuungsbedarf
Für das gesamte Wohngebiet (außer Hochhaus) errechnet sich ein Bedarf von insgesamt 16 Kinderbetreuungsgruppen für Kinder im Alter von 0 bis unter 11 Jahren.
8 Gruppen wurden bereits realisiert bzw. sind bis Ende 2003 realisiert:- für den Sofortbedarf eine städtische Kindergartengruppe im Pavillion Lauchhau 5
(wird Ende 2003 verlegt in die Meluner Str. 41). - in Containerbauweise in der Meluner Str. 20 eine städtische Einrichtung mit 2 Gr.
- ab Ende Mai 2003 1 Gr. in einer Wohnung der GWG in der Büsnauer Str. 85. Diese Maßnahme wurde aufgrund des hohen Ganztages- und Kleinkindbedarfes erforderlich.
- Tageseinrichtung für Kinder in der Meluner Str. 41: Ende des Jahres 2003 werden dort mindestens 4 – 5 Gruppen untergebracht (die Gruppe aus dem Pavillion Lauchhau 5 wird hierher verlegt).
Nach derzeitigem Stand der Warteliste in der städtischen Einrichtung Meluner Str. 20 werden bis Ende des Jahres 2003 alle genannten Gruppen belegt sein.
Aufgrund der nun folgenden weiteren Aufsiedlungen sind insgesamt weitere 8 Kinderbetreuungsgruppen zu schaffen (Berechnungsmodell vgl. GRDrs 527/2003, Anlage 3):- Für den derzeit folgenden Bauabschnitt mit 72 WE werden etwa 240 Einwohner erwartet mit ca. 90 Kindern unter 16 Jahren. Hieraus ergibt sich ein Bedarf von 3 alters- und betriebsformengemischten Gruppen für 0- bis unter 11-Jährige mit 45 Betreuungsplätzen. Da aufgrund der weiteren Aufsiedlung (ca. 225 WE) von zusätzlichem Betreuungsbedarf auszugehen ist, schlägt die Verwaltung vor, im Rahmen dieses Neubaus insgesamt 4 Gruppen zu bauen.
Das endgültige Raumprogramm sowie die Betriebsform und Altersmischung der Gruppen werden in der Baubeschlussvorlage dargestellt.
- Für die zusätzlich erforderlichen Gruppen (ca. 4) für den weiteren Bauabschnitt von etwa 225 WE sind zeitnahe Lösungen zu erarbeiten. Diese Gruppen sind z.B. in den Wohnungsbau zu integrieren oder auf Gemeinbedarfsflächen unterzubringen.
Für den derzeit noch nicht abschätzbaren Bedarf aus dem Hochhaus wird beabsichtigt zu gegebenen Zeitpunkt mit dem Bauträger in Verhandlung zu treten, um eine Lösung innerhalb des Gebäudes zu finden.
Die in Containerbauweise erstellte Einrichtung Meluner Str. 20 mit 2 Gruppen sowie die GWG-Wohnung Büsnauer Str. 85 sollen für weitere Spitzen- und Sofortbedarfe bestehen bleiben. Auf einen Rückgang der Kinderzahlen kann mit einem Rückbau der Provisorien reagiert werden.
Räume für das Gemeinwesen in der neuen Tageseinrichtung für Kinder
Im Rahmen der neu zu errichtenden Tageseinrichtung für Kinder auf dem Grundstück zwischen Lauchhau und Lauchäcker sind neben den Kinderbetreuungsgruppen niedrigschwellige Angebote für Familien und Bürger im Gebäude vorgesehen und den Bürgern werden Räume zur Gestaltung ihres Stadtteillebens zur Verfügung gestellt. Dieser Standort ist für bürgernahe Angebote besonders gut geeignet, da er zwischen beiden Wohngebieten liegt und daher eine integrierende und verbindende Funktion hat. Das Raumprogramm ist so angelegt, dass eine hohe Mehrfachnutzung der Räume möglich ist (Anlage 3). Das heißt, der ASD und das Büro für die Gemeinwesenarbeit sollen von der Meluner Str. 41 hierher verlagert werden. Des weiteren sind Angebote der evang. Kirche, des Frauenkreises und des Bürgerforums in den Räumlichkeiten vorgesehen.
In der Meluner Str. 41 können dann die Angebote für Kinder und Familien (Kita; Cafe MuK; Elternseminar; ggf. offene Kinderarbeit) ausgebaut werden. Diese Angebote kooperieren bereits jetzt schon miteinander und können durch die räumliche Nähe ihre Kooperation verstärken, beispielsweise in Richtung offene Kinderarbeit.
Zu 3b)
Nach dem Bebauungsplan stehen die Gemeinbedarfsgrundstücke "Kindertagesstätte u.a." (Fl.St.Nr. 3165/1) und Gemeinbedarfsgrundstück "Gemeindezentrum u.a." der Evang. Kirche (Fl.St.Nr. 3164/3) zur Verfügung. Die Evang. Kirche möchte jedoch selbst keine Bebauung durchführen und möchte das Grundstück an die Stadt veräußern. Bei der Planung der neuen Einrichtung werden Raumressourcen für Angebote der Evang. Kirche berücksichtigt.
Der konkrete Flächenbedarf für das Raumprogramm (Anlage 3) wird nach erfolgter Untersuchung durch das Hochbauamt feststehen. Es ist sinnvoll, beide Grundstücke für die soziale Infrastruktur gemeinsam zu beplanen, auch im Hinblick auf weitere Bedarfe.
Für den Neubau der Kindertageseinrichtung inklusive Gemeinwesenräume ist daher das Grundstück der Evang. Kirche zusätzlich zu erwerben.